Mit der OGH-Entscheidung vom 22. 11. 2017,5 Ob 74/17v, wurde die bisherige Praxis zur Ermittlung des Lagezuschlags gekippt. In diesem Beitrag wird die neue Herangehensweise der Stadt Wien dargelegt, um die zukünftig notwendige Komplexität bei der Erstellung derartiger Gutachten aufzuzeigen, da eine alleinige Betrachtung der Wohnumgebung der Liegenschaft nicht mehr länger ausreicht.
Abstract aus immo aktuell bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

