Haltung und Qualifikation des gerichtlichen Erwachsenenvertreters sowie entsprechende Rahmenbedingungen für die Übernahme einer überschaubaren Anzahl von Vertretungen sind Schlüsselelemente bei der Umsetzung des Erwachsenenschutzes, ohne die alle legistischen Errungenschaften der letzten Reformen reine Theorie bleiben. Die politische und budgetäre Verantwortung, entsprechende Grundlagen für ausreichend qualifizierte und professionelle Erwachsenenvertretung zu schaffen, ist nach vier Jahrzehnten noch immer nicht eingelöst. Und es besteht der Eindruck, dass es weiterhin bei der Halblösung eines Zweiklassensystems bleiben wird. Die gerichtliche Praxis im Umgang mit dem Problem ist äußerst unterschiedlich.

