Freiheitsbeschränkungen durch Verabreichung beruhigender oder sedierender Medikamente sind die von Einrichtungen im Geltungsbereich des HeimAufG am häufigsten gemeldete Beschränkungsform. Sie werden, so zeigen die Ergebnisse der KIRAS-Studie FRALTERNA besonders oft als alternativlos angesehen – oder gar nicht erst als Freiheitsbeschränkung wahrgenommen. In Ergänzung der bereits 2024 und 2025 in der iFamZ publizierten Studienergebnisse widmet sich dieser Beitrag schwerpunktmäßig Forschungsergebnissen, die einen detaillierten Einblick in die Anwendungspraxis medikamentöser Beschränkungen geben.

