Im ersten Teil dieses Beitrags wurden die normativen Grundlagen der grenzüberschreitenden richterlichen Zusammenarbeit dargestellt und auf die Vorarbeiten der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht sowie die Impulse des internationalen Insolvenzrechts eingegangen, die maßgeblich zur Herausbildung der direkten richterlichen Kommunikation in ihrer heutigen Gestalt beigetragen haben. Im vorliegenden zweiten Teil des Beitrags geht es um die Formen, in denen die Zusammenarbeit erfolgen kann. Zudem werden diejenigen Bereiche aufgezeigt, in denen es sich besonders anbietet, von einer grenzüberschreitenden richterlichen Zusammenarbeit Gebrauch zu machen.

