Nachdem in Deutschland einige Länder in den jeweiligen Landespolizeigesetzen Rechtsgrundlagen für die Anordnung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung für Fälle häuslicher Gewalt eingeführt haben, zieht der Bundesgesetzgeber nun für den zivilrechtlichen Gewaltschutz nach.
Abstract aus Interdisziplinäre Zeitschrift für Familienrecht bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

