Das Ehe- und Partnerschaftsrechts-Änderungsgesetz 2025 (EPaRÄG 2025) bringt mit dem absoluten Volljährigkeitserfordernis und dem erweiterten Verwandtschaftsverbot wesentliche Änderungen des Eheschließungsrechts mit sich. Dabei stellen sich sowohl Fragen nach dem konkreten materiellrechtlichen Gehalt der Änderungen als auch hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf internationale Sachverhalte.

