Während Mediationen kommen ua auch sensible Informationen hervor, was für die Konfliktklärung essenziell sein kann. Um Parteien dabei zu unterstützen, sich in die Konfliktklärung einzubringen, sind eingetragene Mediator:innen grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dieser Beitrag untersucht die Frage, ob die Verschwiegenheitspflicht absolut besteht. Besonderer Fokus liegt auf dem Verhältnis der Verschwiegenheitspflicht zum Schutz des Kindeswohls.

