Mit dem „kleinen Ehepaket“ bringt die Regierung punktuelle Änderungen im Ehe- und Partnerschaftsrecht auf den Weg. Die Ehefähigkeit ist frühestens mit 18 Jahren gegeben, die Ehe zwischen Cousins und Cousinen (und näheren Verwandten) wird verboten und die Befugnis der Staatsanwaltschaft, eine Nichtigkeitsklage wegen fehlender Ehe- oder Partnerschaftsfähigkeit einzubringen, wieder eingeführt. Die Änderungen sind mit 1. 8. 2025 in Kraft getreten.

