Das „neue“ AußStrG wurde im Jahr 2003 kundgemacht und ist seit 2005 anzuwenden. Genau 20 Jahre und rund 30 Novellen später wurden die Stärken und Schwächen dieser grundlegenden Reform im Rahmen einer zweitägigen Fachtagung aufgearbeitet. Führende Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis blickten auf die letzten 20 Jahre zurück, diskutierten vorliegende Lösungsansätze sowie offene Fragen und zeigten Optimierungsbedarf auf. Ein Sammelband zur Tagung erscheint demnächst im Manz Verlag.

