vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Selbsterhaltungsfähigkeit und Erhöhung des Krankenversicherungsbeitrags nach § 73 ASVG

KindschaftsrechtSteuerrechtFranz NeuhauseriFamZ 2025, 115 Heft 3 v. 30.6.2025

Nach stRsp gilt ein Kind bei einfachen bis durchschnittlichen Lebensverhältnissen als selbsterhaltungsfähig, wenn es ein Eigeneinkommen in der Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes nach § 293 Abs 1 lit a sublit bb und lit b ASVG 14 Mal jährlich, umgelegt auf 12 Monate abzüglich (bislang) 5,1 % Krankenversicherungsbeitrag erzielt („Mindestpension“). Dieser Kurzbeitrag untersucht, welche Auswirkungen die Erhöhung des Krankenversicherungsbeitrags auf 6 % ab 1. 6. 2025 hat.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!