Die Regierungsparteien haben sich auf „Notmaßnahmen“ im Erwachsenenschutzrecht geeinigt, um das ressourcenmäßig äußerst angespannte System der gerichtlichen Erwachsenenvertretung zu entlasten. Diese werden im Budgetbegleitgesetz 2025 (BBG 2025) umgesetzt und treten bereits mit 1. 7. 2025 in Kraft.
Abstract aus Interdisziplinäre Zeitschrift für Familienrecht bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

