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Erwachsenenschutzrechtliche Vollmachten im Grundbuchsrecht

ErwachsenenschutzrechtSteuerrechtMatthäus UitziFamZ 2025, 133 - 137 Heft 3 v. 30.6.2025

Die Vertretung des Machtgebers in grundbücherlichen Angelegenheiten unterwirft das Grundbuchsrecht strengen Voraussetzungen, die formeller und materieller Rechtsnatur sind. Dieser zweiteilige Beitrag untersucht die gesetzlichen Anforderungen, die das Grundbuchsrecht an erwachsenenschutzrechtliche Vollmachten stellt, zu denen Vorsorgevollmachten und Vereinbarungen über die Begründung gewählter Erwachsenenvertretungen zählen. Sein erster Teil erörtert die formellen Dimensionen dieser gesetzlichen Vertretungsverhältnisse des Erwachsenenschutzrechts im Grundbuchsrecht. Im Fokus seiner Ausführungen stehen die grundbuchsrechtlichen Anforderungen an die Beglaubigung der Vollmachturkunde (§ 31 Abs 1 GBG). Der zweite Teil dieses Beitrags wird die materiellen Dimensionen der erwachsenenschutzrechtlichen Vollmachten im Grundbuchsrecht erörtern. Zunächst wird diese Untersuchung Kritik an der höchstgerichtlichen Indizwirkungstheorie äußern, die sich auf die grundbuchsverfahrensrechtliche Bedeutung des materiellen Wirksamwerdens der Vorsorgevollmacht kurz nach ihrer Errichtung bezieht (§ 94 Abs 1 Z 2 GBG). Schließlich wird der zweite Teil des folgenden Beitrags die grundbuchsrechtlichen Vorschriften über die Ausgestaltung von Vollmachten, die Einverleibungen gegen Machtgeber ermöglichen (§ 31 Abs 6 GBG), aus dem Blickwinkel des Erwachsenenschutzrechts betrachten.

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