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Neue Regelbedarfssätze

Steuern, Beihilfen und SozialleistungenSteuerrechtiFamZ 2025, 23 Heft 1 v. 28.2.2025

Der Senat 43 des LGZ Wien hat im Dezember 2024 seine Berechnungen zum neuen Regelbedarf bekannt gegeben – dies unter Berücksichtigung der Empfehlung vom März 2022, 43 Nc 5/22w, die auf der Ende 2021 veröffentlichten Kinderkostenanalyse des Sozialministeriums 2021 basierte.

Abstract aus Interdisziplinäre Zeitschrift für Familienrecht bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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