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„Zugang zum Recht“ – eine Einordnung verfahrensbezogener Vorkehrungen

Grundrechte und FamilieSteuerrechtMarianne SchulzeiFamZ 2021, 140 - 142 Heft 3 v. 30.6.2021

Verfahrensbezogene Vorkehrungen sind alle notwendigen und angemessenen Änderungen und Anpassungen, die eine Person braucht, um „Zugang zum Recht“ erhalten zu können. Unter nämlichem Titel gewährt Art 13 UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) Assistenz und Unterstützung, um den Anspruch auf gleichberechtigten Zugang zum Recht barrierefrei zu gestalten. Allein: Diese Bestimmung scheint weithin unbekannt zu sein. In diesem Beitrag erfolgt eine Einordnung innerhalb der UN-BRK sowie im größeren Rahmen menschenrechtlicher Verpflichtungen.

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