Die aktuelle Novelle des Exekutionsrechts, die Gesamtreform des Exekutionsrechts (GREx), bringt auch systematische und inhaltliche Änderungen im Gewaltschutz mit sich. Die Neuerungen treten mit 1. 7. 2021 in Kraft und sind anzuwenden, wenn der „Antrag“ (auf Erlassung der eV) nach dem 30. 6. 2021 bei Gericht eingelangt ist ( multi-idref="P502EO">§ 502 Abs 7 EO).