Mit seinem teilweise aufhebenden Erkenntnis vom 11. 12. 2020, G 139/2019, ebnet der VfGH den Weg zur Legalisierung der Beihilfe zum Suizid. Dieser Beitrag setzt sich kritisch mit der Entscheidung des VfGH auseinander. Die Kritik gilt an dieser Stelle jedoch nicht der inhaltlichen Entscheidung an sich, sondern dem Umstand, dass der VfGH auf 90 Seiten praktisch keine Aussage darüber trifft, welche Voraussetzungen an eine verfassungskonforme Regelung des assistierten Suizids zu knüpfen sind. Ein anschließender Rechtsvergleich soll dennoch Möglichkeiten eines in Österreich gangbaren Wegs aufzeigen.