Die „Erbrechtspraxis“ stellt seit Anbeginn eine wesentliche Konstante der iFamZ dar. Auf HR Dr. Wilhelm Tschugguel, ehemaliger Präsident des LG Korneuburg, der die Erbrechtspraxis des „Dr. T.“ im Jahr 2006 einst ins Leben gerufen hat, folgte mein Kollege Dr.
Abstract aus Interdisziplinäre Zeitschrift für Familienrecht bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.