Mit Erkenntnis vom 11. 12. 2020, G 139/2019, hob der VfGH das österreichische Verbot der Beihilfe zur Selbsttötung in § 78 Fall 2 StGB auf, wodurch die Assistenz beim selbst durchgeführten Suizid (Suizidhilfe) ihre Strafbarkeit verliert. Die Entscheidung wirft schwerwiegende ethische und rechtliche Folgefragen auf. Einige Probleme versucht der folgende Beitrag aus zivilrechtlicher Sicht zu beleuchten.