Der Nationalrat hat am 20. 11. 2020 mit breiter Mehrheit eine Gesetzesnovelle verabschiedet, mit der – rückwirkend ab November 2020 – ein Rechtsanspruch auf bis zu vier Wochen Sonderbetreuungszeit eingeführt wird (Initiativantrag 986/A). Diese Regelung soll bis Ende des Schuljahres 2020/2021, konkret: 9. 7. 2021, gelten. Der Rechtsanspruch kommt allerdings ausdrücklich nur dann zum Tragen, wenn – anders als im derzeitigen zweiten Lockdown bei für die Betreuung geöffneten Schulen – keine alternativen Strukturen zur Verfügung stehen.