(iFamZ) – Am 10. 12. 2020 hat das Plenum des Nationalrats eine Novelle des 1. COVID-19-Justiz-Begleitgesetzes beschlossen (156/BNR). Damit wird ua die vereinfachte Beantragung von Unterhaltsvorschüssen nach § 3 UVG bis 31. 3. 2021 verlängert (
Abstract aus Interdisziplinäre Zeitschrift für Familienrecht bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.