Kann die Unterhaltspflicht einer selbständig erwerbstätigen Person nicht im Einvernehmen festgelegt werden, zieht das Gericht regelmäßig einen Buchsachverständigen bei, um die Unterhaltsbemessungsgrundlage zu klären. Bereits die Diktion der von der höchstgerichtlichen Rsp regelmäßig herangezogenen Rechtssätze zeigt die Komplexität des Themas. Dieser Beitrag soll zu einem besseren Verständnis der involvierten Disziplinen beitragen. Dabei wird herausgearbeitet, dass hinter unterschiedlichen Begrifflichkeiten der „beiden Welten“ ohnehin (notgedrungen) das Gleiche steht und stehen muss.