Die Autoren stehen vor einem Dilemma: Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses der vorliegenden iFamZ-Ausgabe war noch nicht vollends klar, ob das Vereinigte Königreich mit der EU in letzter Minute ein Abkommen über die künftigen Beziehungen (sehr oft wird dieses als „Freihandelsabkommen“ angesprochen, was aber den viel weitergehenden politischen Absichten nicht gerecht wird) geschlossen hat, das einen „No-Deal-Brexit“ mit 1. 1. 2021 verhindert. Für den Fall eines „No-Deal-Brexit“ bzw selbst wenn es ein Abkommen über die künftigen Beziehungen geben sollte, das aber keine einschlägigen Regelungen enthält, stellt sich die naheliegende Frage, ob Kinder mit der Staatsangehörigkeit des Vereinigten Königreichs und gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich auch ihren Unterhaltsvorschussanspruch verlieren werden.