Das am 3. 12. 2020 auch vom Bundesrat angenommene Budgetbegleitgesetz 2021 wurde wieder als Sammelgesetz beschlossen. Bemerkenswert ist die neuerlich deutlich über der Inflationsrate (1,5 %) liegende Erhöhung für die sog „Mindestpension“ um 3,5 % (vgl Art 16 Budgetbegleitgesetz 2021, mit dem unter der Überschrift „Pensionsanpassung 2021“ .
Abstract aus Interdisziplinäre Zeitschrift für Familienrecht bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.