Wie aus den Medien zu erfahren war, hat das BMI in Umsetzung des VfGH-Erkenntnisses zum sog „dritten Geschlecht“ einen weiteren Erlass zum Geschlechtseintrag bei Menschen, die weder männlich noch weiblich sind, an die Personenstandsbehörden versendet. Es handelt sich dabei um eine Ergänzung zur Dienstanweisung vom November 2019, die ihrerseits auf dem Erlass des BMI vom 20. 12. 2018 aufgebaut hat. In die Arbeiten zum neuen Erlass war ua der Verfassungsdienst des BKA eingebunden. Mit der ergänzenden Dienstanweisung wird auch die Rsp des VwGH nachvollzogen, der in einem Einzelfall festgestellt hat, dass eine Person mit „inter“ in das Zentrale Personenstandsregister (ZPR) einzutragen ist.