Die Erleichterungen bei der Einbringung einstweiliger Verfügungen sind mit 31. 12. 2020 befristet; eine Verlängerung bis Jahresmitte 2021 ist wahrscheinlich. Der ME für eine Gesamtreform des Exekutionsrechts (GREx) sieht Änderungen im Gewaltschutz vor. Dabei handelt es sich vorwiegend um systematische Anpassungen, zum Teil sind aber auch inhaltliche Änderungen vorgesehen. Schließlich wird der Start der Gewaltpräventionsberatung auf Juli 2021 verschoben. Das Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetz (HiNBG) soll mit 1. 1. 2021 in Kraft treten (wird aber hier nicht näher erörtert).