Die Obsorge und die Vertretung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge stellen für die Rsp und Lehre seit Jahren ein nicht einfach und vor allem nicht eindeutig zu lösendes Problem dar. Da sich der VfGH jüngst mit der Frage der Gleichheitswidrigkeit einer Bestimmung des AsylG – in concreto mit der Definition des „Familienangehörigen“ – auseinandersetzen musste und die Bestimmung zum Nachteil Minderjähriger im Asylverfahren als verfassungswidrig aufhob, lohnt nunmehr ein Blick auf den derzeitigen Status quo dieser Thematik in Österreich.