In familiären Krisensituationen kommt es zuweilen vor, dass das Pflegschaftsgericht den Eltern die Obsorge entzieht, den Kinder- und Jugendhilfeträger (KJHT) damit betraut und das Kind fremduntergebracht wird. Die Bandbreite an möglichen Eingriffen des Pflegschaftsgerichts ist hoch, und die Obsorgeregelung lässt sich spezifisch (am Kindeswohl orientiert) anpassen. Bei einer Aufteilung der Obsorge kann es mitunter zu Schwierigkeiten kommen: Was umfassen die Teilbereiche der Obsorge? Wer ist zu welchen Handlungen nach außen hin vertretungsbefugt? Wer kann die Familienbeihilfe beantragen?