Die Coronavirus-Krise, die damit zusammenhängende, gerade in Krankenhäusern erheblich erhöhte Ansteckungsgefahr, die teilweise persönliche Betroffenheit von Richter*innen und nicht zuletzt die COVID-19-Sondergesetze samt entsprechenden Verordnungen stellen auch die Justiz vor neue, in dieser Form bislang unbekannte Herausforderungen. In diesem Beitrag soll der Fokus auf den Vollzug des UbG gelegt werden.