Seit 2016 gibt es ein gerichtliches Verfahren zur Überprüfung von Anhaltungen nach dem Epidemiegesetz 1950 (idF kurz: EpidemieG), das im Zuge der umfassenden Novellierung des Tuberkulosegesetzes eingeführt wurde. Durch die sprunghafte Verbreitung des SARS-CoV-2-Erregers und die behördlichen Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 rückte das EpidemieG in den Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit. Der folgende Beitrag soll einen Überblick über die bisherigen Erfahrungen und Überlegungen zum gerichtlichen Verfahren nach dem EpidemieG sowie eine Hilfestellung für die Praxis bieten.