Das Inkrafttreten des neuen Erwachsenenschutzgesetzes mit 1. 7. 2018 brachte eine Vielzahl von Änderungen mit sich.
Vorrangiges Ziel der umfassenden Gesetzesreform ist es, Autonomie und Selbstbestimmung von Menschen mit Vertretungsbedarf zu fördern.
Das Inkrafttreten des neuen Erwachsenenschutzgesetzes mit 1. 7. 2018 brachte eine Vielzahl von Änderungen mit sich.
Vorrangiges Ziel der umfassenden Gesetzesreform ist es, Autonomie und Selbstbestimmung von Menschen mit Vertretungsbedarf zu fördern.