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Von der gerichtlichen zur gewählten Erwachsenenvertretung

ErwachsenenschutzrechtSteuerrechtLucia RieneriFamZ 2020, 36 - 37 Heft 1 v. 28.2.2020

Das Inkrafttreten des neuen Erwachsenenschutzgesetzes mit 1. 7. 2018 brachte eine Vielzahl von Änderungen mit sich.

Vorrangiges Ziel der umfassenden Gesetzesreform ist es, Autonomie und Selbstbestimmung von Menschen mit Vertretungsbedarf zu fördern.

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