Der OGH befasste sich in der Entscheidung vom 18.2.2025, 6 Ob 65/24p, mit der Anfechtung von mehreren Generalversammlungsbeschlüssen. Die beiden klagenden Gesellschafter und die Nebenintervenientin halten jeweils 25 % der Geschäftsanteile der beklagten GmbH.
Abstract aus Der Gesellschafter bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.