Wie in dieser Rubrik berichtet, wurde im BGBl I 2024/5 das IFG kundgemacht, mit dem ein möglichst weitgehender Zugang zu staatlichen Informationen sichergestellt werden soll (ua durch Abschaffung des Amtsgeheimnisses bzw der Amtsverschwiegenheit).
Abstract aus Der Gesellschafter bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.