Mit Bybit und KuCoin haben zwei große internationale Kryptobörsen angekündigt, ihre europäischen Geschäfte von Wien aus erbringen zu wollen. Damit erhält das mit der MiCAR eingeführte Marktmissbrauchsregime für Kryptowerte hierzulande besondere Relevanz. Der vorliegende Beitrag analysiert die neuen Regelungen aus der Perspektive unterschiedlicher Marktbeteiligter. Besonders in den Blick genommen werden die Vorgaben – aus nicht ausschließlich aufsichts-, sondern ebenfalls privatrechtlicher Sicht – für Handelsteilnehmer und Plattformbetreiber, aber auch jene für Emittenten, Anbieter und Zulassungsantragsteller. Zudem werden die Anforderungen der MiCAR für weitere Kryptowerte-Dienstleister und sog MEV-Akteure erörtert.