Seit dem Jahreswechsel ist die MiCAR in der gesamten EU vollständig anwendbar. Gemeinsam mit den angepassten Regelungen für Finanzinstrumente verfügt die EU damit über einen vollständigen aufsichtsrechtlichen Rahmen für Kryptowerte. Bei der Digital Assets Rechtstagung, die bereits zum dritten Mal an der Wirtschaftsuniversität Wien stattfand, wurden aktuelle Entwicklungen rund um das Inkrafttreten des neuen Rechtsrahmens diskutiert. Der vorliegende Beitrag bietet dem Leser einen Streifzug durch die Themen.