Gesellschaftsrecht und Stiftungsrecht sind offen für die Organisation von künstlerischen Aktivitäten. Neben der erwerbswirtschaftlichen Zielsetzung sind dabei auch volkswirtschaftlich und gesellschaftspolitische Ziele und deren Wirkungen zu beachten. Im folgenden Beitrag werden die Leistungen des Gesellschafts- und Stiftungsrechts für die Kunst mit ausgewählten Beispielen zusammengeführt.