Die EU hat seit Verkündung des „European Green Deal“ im Jahr 2019 eine gewaltige Lawine an Regelungen auf unterschiedlichen Gebieten des Nachhaltigkeitsrechts auf den Weg gebracht. Viel allein ist aber zu wenig, um effiziente und treffsichere Gestaltungsvorgaben zu schaffen. Im November 2024 verkündete die Europäische Kommission nun mit dem Omnibus-Akt, die zentralen Regelwerke des Nachhaltigkeitsrechts (wie die CSRD, die CSDDD, die Taxonomie-Verordnung und die Entwaldungsverordnung) zeitlich zu verschieben, zugleich aber auch zu vereinfachen und sachgerechter zu gestalten. Nachhaltigkeit ist im Frühjahr 2025 neben der Stärkung der existenziellen Sicherheit Europas, der Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und der Wirtschaft eine von drei Ausrichtungen der europäischen Politik.