Die EBA hat am 4.12.2024 einen Entwurf für technische Regulierungsstandards veröffentlicht, der Kriterien für die Benennung des zentralen Ansprechpartners von Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen festlegt.
Die EBA hat am 4.12.2024 einen Entwurf für technische Regulierungsstandards veröffentlicht, der Kriterien für die Benennung des zentralen Ansprechpartners von Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen festlegt.