Die Auslegung von Gesellschaftsverträgen zählt zu den Klassikern der Gesellschaftsrechtsdogmatik. Es verwundert daher nicht, dass sie auch den OGH in regelmäßigen Abständen beschäftigt. Und das, obwohl er in stRspr darauf hinweist, dass die Frage, ob ein Vertrag im Einzelfall richtig ausgelegt wurde, nur dann eine – von ihm zu beantwortende – erhebliche Rechtsfrage darstellt, „wenn infolge einer wesentlichen Verkennung der Rechtslage ein unvertretbares Auslegungsergebnis erzielt wurde.“