Mit den neuen Unternehmenswertanteilen stehen in der FlexCo erstmals stimmrechtslose Anteile für passive Beteiligungsformen zur Verfügung. Während das Gesetz einige Gesellschafterrechte ausdrücklich modifiziert, schweigt es bei vielen Individual- und Minderheitsrechten dazu, ob diese auch von Unternehmenswertbeteiligten genutzt werden können. Der folgende Beitrag geht dieser Frage nach.