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Fondsgebundene Rentenversicherungen - Verlustausgleichsverbot gem § 2 Abs 2a EStG

GesellschaftsrechtBMFGeS aktuell 2003, 173 Heft 4 v. 1.4.2003

Zusammenfassung: Das BMF erläutert, dass fremdfinanzierte Rentenversicherungen (im fachlichen Diskurs auch unter der Bezeichnung " Sicherheits-Kompakt-Pension" oder " Schnee-Modell" bekannt) als Beteiligung iSd § 2 Abs 2a EStG zu qualifizieren seien und daher auch dem darin normierten Verlustausgleichsverbot unterliegen.

Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 2a EStG

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