Zusammenfassung: Die bloße Übernahme der Kosten für eine Fortbildungsmaßnahme des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber steht der Gewährung eines Bildungsfreibetrags entgegen.
Rechtsgrundlagen: Rz 1369 EStR 2000; § 4 Abs 4 Z 8 EStG 1988
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Zusammenfassung: Die bloße Übernahme der Kosten für eine Fortbildungsmaßnahme des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber steht der Gewährung eines Bildungsfreibetrags entgegen.
Rechtsgrundlagen: Rz 1369 EStR 2000; § 4 Abs 4 Z 8 EStG 1988
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