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Kein Bildungsfreibetrag bei bloßer Kostentragung durch Arbeitgeber

GesellschaftsrechtBMFGeS aktuell 2003, 174 Heft 4 v. 1.4.2003

Zusammenfassung: Die bloße Übernahme der Kosten für eine Fortbildungsmaßnahme des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber steht der Gewährung eines Bildungsfreibetrags entgegen.

Rechtsgrundlagen: Rz 1369 EStR 2000; § 4 Abs 4 Z 8 EStG 1988

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