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Letztzuwendung einer liechtensteinischen Stiftung im Rahmen ihrer Auflösung

GesellschaftsrechtBMFGeS aktuell 2003, 173 Heft 4 v. 1.4.2003

Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Zulässigkeit eines Widerrufsvorbehalts eines Stifters und zur Besteuerung der auflösungsbedingten Vermögenszuwendung einer liechtensteinischen Stiftung Stellung.

Rechtsgrundlagen: § 34 PSG; § 29 Z 1 EStG 1988; § 3 Abs 1 Z 8 ErbStG

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