Zusammenfassung: Das OLG Wien erläutert, dass der Verkauf von Geschäftsanteilen durch die GmbH selbst keiner Notariatsaktspflicht unterliegt und prüft die Zulässigkeit eines unentgeltlichen Erwerbs.
Rechtsgrundlagen: § 76 GmbHG; § 81 GmbHG; § 878 ABGB
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