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Gerichtliche Kontrolle von Widerruf und Auflösung der Privatstiftung

GesellschaftsrechtGeS aktuell 2003, 21 - 22 Heft 1 v. 1.1.2003

§ 35 Abs 3 PSG; § 35 Abs 4 PSG; § 40 PSG

Der OGH erörtert, dass die Beurteilung der Beendigung einer Privatstiftung sowie der Gesetzeskonformität des Widerrufs in den Kompetenzbereich des Außerstreitgerichts fällt.

OGH 20.6.2002, 6 Ob 120/02y

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