Zusammenfassung: Das BMF konkretisiert die steuerlichen Rahmenbedingungen bei der Einbringung real verschuldeter Mitunternehmeranteile durch eine Mitunternehmerschaft.
Rechtsgrundlagen: § 12 Abs 1 UmgrStG; § 22 Abs 1 UmgrStG
Zusammenfassung: Das BMF konkretisiert die steuerlichen Rahmenbedingungen bei der Einbringung real verschuldeter Mitunternehmeranteile durch eine Mitunternehmerschaft.
Rechtsgrundlagen: § 12 Abs 1 UmgrStG; § 22 Abs 1 UmgrStG
