Zusammenfassung: Der Autor unterzieht die geplante Abschaffung der Abzugsfähigkeit der Zinsen für die bare Entnahme liquider Mittel in den UmgrStRL einer kritischen Analyse und vertritt die Ansicht, dass die Ungleichbehandlung der Zinsen für rückwirkende bare und rückwirkende unbare Entnahmen mit dem Sachlichkeitsgebot nicht in Einklang zu bringen ist.