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BMF: Einbringung: Verlustabzug der übernehmenden Körperschaft

GesellschaftsrechtThomas WalterGeS aktuell 2002, 34 Heft 1 v. 1.1.2002

Zusammenfassung: Das BMF konkretisiert die Verlustabzugsrechte von übernehmenden Körperschaften im Rahmen von Einbringungen.

Rechtsgrundlagen: § 21 UmgrStG 1991; § 4 Z 1 lit a UmgrStG

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