Der Beitrag beschäftigt sich mit den neuen Gläubigerschutzbestimmungen des EU-Umgründungsgesetzes, mit dem neben der bisher im EU-VerschG normierten grenzüberschreitenden Verschmelzung auch erstmals grenzüberschreitende Sitzverlegungen (bezeichnet als „formwechselnde Umwandlungen“) und Spaltungen eine Regelung erfahren haben und nimmt eine kritische Würdigung vor.

