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Anforderungen an Einberufung und Ort einer Generalversammlung

JudikaturGES 2023, 125 Heft 3 v. 9.6.2023

Deskriptoren: Generalversammlung; Einberufung; Zweck; Ort.

Normen: § 36 Abs 1 GmbHG, § 37 Abs 2 GmbHG

Wenn sich der Zweck der Generalversammlung bereits aus den in der Einberufung genannten Beschlussgegenständen ergibt, ist eine weitere Begründung der Einberufung nicht erforderlich.

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