Deskriptoren: GesbR; Gesellschafterstreit; Rechtsweg; streitiges Verfahren.
Normen: § 1188 ABGB, § 1 Abs 2 AußStrG
Streitigkeiten zwischen Mitgliedern einer GesbR sind im streitigen Verfahren zu erledigen.Deskriptoren: GesbR; Gesellschafterstreit; Rechtsweg; streitiges Verfahren.
Normen: § 1188 ABGB, § 1 Abs 2 AußStrG
Streitigkeiten zwischen Mitgliedern einer GesbR sind im streitigen Verfahren zu erledigen.